Begleitungspakete
Je nach Ihrem Bedarf können Sie zwischen einem 5er-Block für eine kurzfristige Begleitung und einem 10er-Block für eine mittel- bis längerfristige Begleitung wählen.
Die Verrechnung erfolgt zu Beginn mit der ersten Einheit. Alle Einheiten des gebuchten Blocks sind innerhalb von 6 Monaten in Anspruch zu nehmen.
Absageregelung: Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mich so früh wie möglich darüber zu informieren. Absagen bis 24 Stunden vor dem Termin sind kostenfrei. Da ich Ihr Termin exklusiv für Sie reserviere, wird bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen ein Ausfallshonorar in Höhe einer Einheit in Rechnung gestellt.
Bitte sagen Sie Termine telefonisch oder per SMS ab.
Kostenzuschuss durch die Krankenkassen
Seit dem 1. Jänner 2024 sind klinisch-psychologische Behandlungen in Österreich eine Kassenleistung. Bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation (Diagnose einer krankheitswertigen Störung nach ICD-10) können Sie einen Kostenzuschuss bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen.
Voraussetzung für die Kostenrückerstattung ist die Vorlage einer „Bestätigung über eine ärztliche Untersuchung“ spätestens vor der zweiten Behandlungseinheit.
Gerne informiere ich Sie im Erstgespräch ausführlich über die Voraussetzungen, den Ablauf der Antragstellung und die erforderlichen Unterlagen.
Aktuelle Kostenzuschüsse pro Behandlungseinheit (Stand: Mai 2024):
ÖGK: 33,70 € (bei 60 Minuten)
SVS: 45,00 € (ab 50 Minuten)
BVAEB: 46,60 € (ab 50 Minuten)
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Berufsverbands Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP).
